Art. 21 – Aufhebung und Übergangsbestimmung

PRODUKTHAFT_RL · über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates

Die Richtlinie 85/374/EWG wird mit Wirkung vom 9. Dezember 2026 aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Produkte, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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