ErwGr. 31

PRODUKTHAFT_RL · über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates

Bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit sollte die Aufmachung des Produkts berücksichtigt werden. Warnhinweise oder andere Informationen, die mit einem Produkt bereitgestellt werden, sind allerdings nicht als ausreichend anzusehen, um die Sicherheit eines ansonsten fehlerhaften Produkts zu gewährleisten, da die Fehlerhaftigkeit anhand der Sicherheit bestimmt werden sollte, die die breite Öffentlichkeit erwarten darf. Somit kann die Haftung nach dieser Richtlinie nicht einfach dadurch vermieden werden, dass alle denkbaren Nebenwirkungen eines Produkts aufgeführt werden. Bei der Bestimmung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts umfasst der vernünftigerweise vorhersehbare Gebrauch auch einen unter den gegebenen Umständen nicht unvernünftigen Fehlgebrauch, z. B. das vorhersehbare Verhalten eines Benutzers einer Maschine aufgrund mangelnder Konzentration oder das vorhersehbare Verhalten bestimmter Benutzergruppen, etwa von Kindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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