ErwGr. 33

PRODUKTHAFT_RL · über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates

Um Produkten Rechnung zu tragen, deren Zweck gerade darin besteht, Schäden zu verhindern, etwa Warnmechanismen wie Rauchmelder, sollte bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit eines solchen Produkts berücksichtigt werden, dass es diesen Zweck nicht erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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