ErwGr. 63

PRODUKTHAFT_RL · über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates

Aus Gründen der Rechtssicherheit gilt diese Richtlinie nicht für Produkte, die vor dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Es sind daher Übergangsregelungen vorzusehen, um die fortdauernde Haftung gemäß der Richtlinie 85/374/EWG für Schäden zu gewährleisten, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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