Art. 10 – Anforderungen für die Zulassung von Transportunternehmern

REG_2005_1 · über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

(1)Transportunternehmer werden von der zuständigen Behörde nur zugelassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Die Antragsteller sind in dem Mitgliedstaat ansässig, in dem sie die Zulassung beantragen, oder haben einen Vertreter in diesem Mitgliedstaat, wenn es sich um Antragsteller handelt, die in einem Drittland ansässig sind. b) Die Antragsteller haben nachgewiesen, dass sie über ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen, um dieser Verordnung, gegebenenfalls auch den Leitlinien für bewährte Praktiken, nachzukommen. c) Es ist nicht bekannt, dass die Antragsteller oder ihre Vertreter während eines Zeitraums von drei Jahren vor dem Tag der Antragstellung ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller nach Auffassung der zuständigen Behörde hinreichend nachweist, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um weitere Verstöße zu vermeiden.
(2)Die zuständige Behörde erteilt die Zulassungen gemäß Absatz 1 nach dem Muster gemäß Anhang III Kapitel I. Diese Zulassungen gelten für höchstens fünf Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung; sie gelten nicht für lange Beförderungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2005_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2005_1 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.