ErwGr. 2

REG_2005_1292 · zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tierernährung

Mit der genannten Verordnung wird die Verwendung bestimmter tierischer Proteine zur Fütterung von Nutztieren verboten, weil solche Proteine entweder möglicherweise TSE-infektiös sind oder weil sie den Nachweis kleiner Mengen an möglicherweise TSE-infizierten Proteinen in Futtermitteln erschweren können. Außerdem wurde eine Nulltoleranz für verbotene tierische Bestandteile in Futtermitteln festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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