ErwGr. 1

REG_2005_1459 · zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen

Mehrere Jodsalze, bei denen es sich um zur Gruppe der Spurenelemente zählende Zusatzstoffe handelt, wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) in der durch die Richtlinie 96/7/EG der Kommission (3) geänderten Fassung zugelassen. Diese Zusatzstoffe sind auf der Grundlage von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte gemeldet worden und unterliegen den Überprüfungen und Verfahren gemäß dieser Bestimmung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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