ErwGr. 2

REG_2005_1459 · zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen

Der maximale derzeit in Futtermitteln zugelassene Gehalt des Spurenelements Jod-I beläuft sich auf 4 ppm für Equiden, 20 ppm für Fische und 10 ppm für andere Tierarten oder Tierkategorien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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