Art. 1 – Gegenstand

REG_2005_1552 · über die Statistik der betrieblichen Bildung

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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