Art. 2

REG_2005_1653 · zur Eröffnung von Zollkontingenten und zur Festlegung der im Rahmen dieser Zollkontingente anwendbaren Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Algerien in die Europäische Gemeinschaft

Die Gemeinschaftszollkontingente nach Artikel 1 werden gemäß den Bestimmungen der Artikel 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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