ErwGr. 6

REG_2005_1653 · zur Eröffnung von Zollkontingenten und zur Festlegung der im Rahmen dieser Zollkontingente anwendbaren Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Algerien in die Europäische Gemeinschaft

Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und daher so bald wie möglich in Kraft treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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