ErwGr. 4

REG_2005_1688 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich zusätzlicher Garantien betreffend Salmonellen bei Sendungen bestimmten Fleischs und bestimmter Eier nach Finnland und Schweden

Ab dem 1. Januar 2006 werden nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 neue Bestimmungen über zusätzliche Garantien für Lebensmittel hinsichtlich Salmonellen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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