ErwGr. 3

REG_2005_184 · betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

Für die Durchführung und Revision von Handelsabkommen, einschließlich des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (3) und des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) (4), wie auch für die laufenden und künftigen Verhandlungen über weitere Übereinkommen müssen die hierfür relevanten statistischen Informationen zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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