ErwGr. 5

REG_2005_184 · betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

Der dem Rat im September 2000 vorgelegte Aktionsplan zum Statistikbedarf der WWU und die diesbezüglichen Fortschrittsberichte (dritter, vierter und fünfter Fortschrittsbericht), die gleichfalls vom Rat unterstützt wurden, sehen die Bereitstellung vierteljährlicher europäischer Gesamtrechnungen nach institutionellen Sektoren innerhalb von 90 Tagen vor. Die rechtzeitige Bereitstellung vierteljährlicher Zahlungsbilanzdaten ist eine Grundvoraussetzung für die Erstellung solcher vierteljährlichen europäischen Gesamtrechnungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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