ErwGr. 5

REG_2005_1854 · zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Miel de Provence (g.g.A.))

In dem von Deutschland übermittelten Einspruch werden drei Argumente gegen die Eintragung angeführt. An erster Stelle wendet Deutschland ein, dass die Eintragung gegen Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 verstößt. Nach Auffassung des Beschwerdeführers können die im Antrag beschriebenen organoleptischen Eigenschaften, mit den Produktionsmethoden zusammenhängenden Merkmale und Qualitätskriterien des Erzeugnisses nicht als spezifisch für die Region Provence angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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