ErwGr. 7

REG_2005_1974 · zur Änderung der Anhänge X und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich nationaler Referenzlaboratorien und spezifizierten Risikomaterials

Verschiedene Faktoren lassen aufgrund der geltenden Risikominderungsmaßnahmen, vor allem des völligen Verfütterungsverbots und der Entfernung und Vernichtung von SRM, einen günstigen Trend bei der BSE-Epidemie und eine deutliche Verbesserung der Lage in den letzten Jahren erkennen. Darüber hinaus ist aus Berichten über Inspektionsbesuche ersichtlich, dass die Durchführung der BSE-Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessert wurde. Unter Berücksichtigung des günstigen Verlaufs der BSE-Epidemie und neuer Erkenntnisse aus Studien zur Krankheitsentstehung beauftragte die Europäische Kommission im Oktober 2004 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erneut mit einer Bewertung der Altersgrenze für die Entfernung von SRM bei Rindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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