Art. 1

REG_2005_1980 · zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung eines zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffs sowie eines zur Gruppe der Bindemittel und Fließhilfsstoffe zählenden Futtermittelzusatzstoffs

1.Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 wird der Wortlaut „Höchstgehalt an Blei: 600 mg/kg“ aus dem Zink betreffenden Eintrag gestrichen.
2.Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 wird der Wortlaut „Höchstgehalt an Blei: 80 mg/kg“ aus dem Klinoptilolith vulkanischen Ursprungs betreffenden Eintrag gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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