ErwGr. 3

REG_2005_2039 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren

Die Übergangszeit, während der die Höhe der Jahresgebühr gesenkt wird, ist bereits bis Ende 2007 verlängert worden. Die Übergangszeit, während der die Höhe der Gebühren für technische Prüfungen gesenkt wird, ist bis Ende 2006 verlängert worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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