ErwGr. 4

REG_2005_214 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung von Ziegen auf transmissible spongiforme Enzephalopathien

Die Überwachung von Ziegen sollte gemäß den genannten Stellungnahmen und der Erklärung des WLA bzw. der EFSA ausgeweitet werden, damit die Tilgungsprogramme der Gemeinschaft verbessert werden. Mit diesen Programmen wird auch für mehr Verbrauchersicherheit gesorgt, wenngleich die Ursprungssicherung von Ziegenerzeugnissen weiterhin durch die geltenden Maßnahmen, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 über die Entfernung spezifizierten Risikomaterials gewährleistet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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