ErwGr. 5

REG_2005_214 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung von Ziegen auf transmissible spongiforme Enzephalopathien

Die ausgedehnte Überwachung sollte sich auf eine Empfehlung einer statistisch validen Erhebung durch das GRL stützen, damit die Prävalenz von BSE bei Ziegen so bald wie möglich ermittelt und das Wissen über die geografische und herdeninterne Verbreitung verbessert wird. Daher sollte sie in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Mitgliedstaaten liegt, in denen BSE bereits festgestellt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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