ErwGr. 3

REG_2005_2150 · über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung

Diese Verordnung gilt nicht für den militärischen Einsatz- und Ausbildungsbetrieb im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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