ErwGr. 4

REG_2005_2150 · über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung

Die Mitgliedstaaten haben sich in einer Erklärung zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum (3) verpflichtet, unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass das Konzept der flexiblen Luftraumnutzung in allen Mitgliedstaaten von allen Luftraumnutzern in vollem Umfang und einheitlich angewandt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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