Art. 5 – Fangmöglichkeiten und Aufteilung

REG_2005_27 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2005)

(1)Die Fangmöglichkeiten für Gemeinschaftsschiffe in Gemeinschaftsgewässern oder bestimmten Nicht-Gemeinschaftsgewässern und die Aufteilung dieser Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sind in Anhang I festgelegt.
(2)Gemeinschaftsschiffen ist es erlaubt, im Rahmen der Quoten nach Anhang I und unter den Bedingungen der Artikel 9, 16 und 17 in den Gewässern zu fischen, die unter die Fischereigerichtsbarkeit der Färöer, Grönlands, Norwegens und der Fischereizone um Jan Mayen fallen.
(3)Die Kommission legt die Fangmöglichkeiten der Gemeinschaft für Lodde in den Gebieten V, XIV (grönländische Gewässer) auf 7,7 % der TAC für Lodde fest, sobald diese TAC feststeht.
(4)Die Fangmöglichkeiten für die Bestände von Blauem Wittling in den Gebieten I-XIV (EG-Gewässer und internationale Gewässer) und von Hering in den Gebieten I und II (EG-Gewässer und internationale Gewässer) können von der Kommission nach dem in Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 genannten Verfahren erweitert werden, wenn sich Drittstaaten nicht an das Gebot der verantwortungsvollen Bewirtschaftung dieser Bestände halten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2005_27 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2005_27 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.