ErwGr. 5

REG_2005_349 · zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates

Um die finanzielle Verwaltung dieser Mittel zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, eine gerechte Behandlung der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und die Überbewertung der für eine Entschädigung in Frage kommenden Tiere oder Produkte zu verhindern, ist es angezeigt, bestimmte Klarstellungen vorzunehmen und Bestimmungen über die Erstattungsanträge der Mitgliedstaaten zu erlassen, die u. a. die Fristen für die Zahlung an die Eigentümer der Tiere und Produkte und die für eine gemeinschaftliche Finanzierung in Frage kommenden Beträge regeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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