Art. 26 – Amtliche Kontrollen

REG_2005_396 · über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

(1)Unbeschadet der Richtlinie 96/23/EG (16) führen die Mitgliedstaaten gemäß den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle amtliche Kontrollen auf Pestizidrückstände durch, um die Einhaltung der vorliegenden Verordnung sicherzustellen.
(2)Diese Kontrollen auf Pestizidrückstände umfassen insbesondere Probenahmen, die anschließende Analyse der Proben und gegebenenfalls die Identifizierung vorhandener Pestizide sowie die Ermittlung der jeweiligen Rückstandsgehalte. Diese Kontrollen werden auch am Ort der Abgabe an den Verbraucher durchgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 26 REG_2005_396 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 26 REG_2005_396 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.