Art. 1

REG_2005_705 · zur Änderung oder Aufhebung bestimmter Verordnungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Die Codes aus den im Anhang I zu dieser Verordnung genannten Verordnungen werden durch die in diesem Anhang aufgelisteten Codes der Kombinierten Nomenklatur ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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