ErwGr. 1

REG_2005_705 · zur Änderung oder Aufhebung bestimmter Verordnungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Verordnungen der Kommission zur Einreihung von Waren erlassen worden. Einige dieser Verordnungen verweisen auf Codes, die nicht mehr bestehen. Diese Verordnungen müssen daher geändert werden, um unter Berücksichtigung der geltenden Codes auf dem neuesten Stand zu sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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