ErwGr. 23

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

Im Sinne des UNECE-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (Übereinkommen von Århus) sollten die Mitgliedstaaten aufgefordert sein, sicherzustellen, dass die betreffenden zuständigen Behörden auf geeigneten Wegen Informationen über die Notifizierungen von Verbringungen öffentlich zugänglich machen, sofern diese Angaben nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht nicht vertraulich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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