ErwGr. 40

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

Zusätzliche Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung sollten ebenfalls von der Kommission nach dem in Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2006/12/EG genannten Verfahren erlassen werden. Diese sollten unter anderem ein Verfahren zur Berechnung der Sicherheitsleistung oder entsprechenden Versicherung umfassen, das von der Kommission nach Möglichkeit vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung erstellt werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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