ErwGr. 12

REG_2006_1177 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel

Ausgehend vom derzeitigen Stand der Wissenschaft sollte die Verwendung von Lebend- und Totimpfstoffen gegen Salmonella enteritidis in Mitgliedstaaten mit hoher Prävalenz vorgeschrieben werden, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu verbessern. Die Prävalenz von Salmonella enteritidis, nachgewiesen durch eine Grundlagenstudie gemäß der Entscheidung 2004/665/EG der Kommission (5) und im Rahmen der Untersuchungsverfahren gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003, sollte als Schwellenwert für eine Impfpflicht herangezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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