ErwGr. 10

REG_2006_1177 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel

In ihrem Gutachten weist die EFSA auch darauf hin, dass bei der Anwendung von Nachweismethoden, mit deren Hilfe die Impfstoffstämme von wilden Stämmen unterschieden werden können, während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowohl Tot- als auch Lebendimpfstoffe unbedenklich verwendet werden können, außer während der Entzugszeit vor der Schlachtung und — im Falle der Lebendimpfstoffe — bei Legehennen während der Produktion. Die Impfung von Legehennen gilt als sinnvolle Maßnahme zur Verringerung der Ausscheidungen und der Verseuchung der Eier, wenn das angestrebte Ziel die Senkung einer hohen Prävalenz ist. Salmonella enteritidis ist der Hauptauslöser für die Erkrankung von Menschen durch den Verzehr von Eiern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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