ErwGr. 8

REG_2006_1177 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel

Antimikrobielle Tierarzneimittel gelten im Sinne dieser Verordnung als antimikrobielle Mittel. Produkte, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (4) als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, werden jedoch auch als antimikrobielle Mittel betrachtet. Sie sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung auszunehmen, weil die Verwendung derartiger Zusatzstoffe ein Instrument zur Begrenzung von Salmonelleninfektionen durch Futtermittel sein kann, ohne dass ein Zusammenhang mit der Entwicklung, Auswahl und Verbreitung der Resistenz besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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