ErwGr. 10

REG_2006_1287 · zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie

Es sollten Kriterien für die Bestimmung der Umstände festgelegt werden, unter denen das Betreiben eines geregelten Marktes in einem Aufnahmemitgliedstaat eine wesentliche Bedeutung erlangt, und für die Folgen hieraus. Dies hat derart zu erfolgen, dass ein geregelter Markt nicht verpflichtet wird, sich mit mehr als einer zuständigen Aufsichtsbehörde ins Benehmen zu setzen bzw. ihr oder ihnen zu unterliegen, wenn dies ansonsten nicht der Fall wäre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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