ErwGr. 3

REG_2006_1287 · zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie

Detaillierte und vollständig harmonisierte Transparenzanforderungen und Vorschriften, die die Meldung von Geschäften regeln, sind angemessen, um gleichwertige Marktbedingungen und die reibungslose Funktionsweise der Wertpapiermärkte in der Gemeinschaft zu gewährleisten sowie die wirksame Integration dieser Märkte voran zu treiben. Bestimmte Aspekte der Aufzeichnung sind eng miteinander verflochten, da sie auf den gleichen Konzepten wie bei der Meldung von Geschäften und im Hinblick auf die Transparenz beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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