Art. 14

REG_2006_1320 · mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates

Für die in Artikel 2 vierter, siebter und vierzehnter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 genannten Maßnahmen können Ausgaben im Zusammenhang mit Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2006 erfolgen müssen, im neuen Programmplanungszeitraum vom ELER übernommen werden, vorausgesetzt, die Bedingungen des Artikels 71 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind erfüllt und das Programm für den neuen Programmplanungszeitraum enthält eine diesbezügliche Bestimmung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2006_1320 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2006_1320 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.