ErwGr. 7

REG_2006_1423 · zur Einführung eines Mechanismus für geeignete Maßnahmen im Bereich der Agrarausgaben in Bezug auf Bulgarien und Rumänien

Nach dem Beitritt sollten Bulgarien und Rumänien der Kommission gegenüber auf der Grundlage eines von einer unabhängigen Stelle verfassten Berichts eine Erklärung abgeben, ob ihr InVeKoS existiert und einsatzfähig ist. Im Fall von Mängeln sollten die Staaten diese sofort beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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