ErwGr. 6

REG_2006_1460 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 hinsichtlich der Übergangsregelung für die endgültigen Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen

Eine vergleichbare Lösung wurde 2002 angewendet, als sich die Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung für die alten Mitgliedstaaten in ihrem zweiten Anwendungsjahr befand und einige von diesen ähnliche Probleme hatten wie dies derzeit bei einigen der Mitgliedstaaten der Fall ist, für die die Regelung nun im zweiten Jahr angewendet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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