ErwGr. 1

REG_2006_1555 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der deutschen, der spanischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der polnischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt

Die derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 der Kommission (2) aufgeführten Wiederverkaufsmengen spiegeln den Stand der Interventionsbestände am 30. Juni 2006 wider. Seit diesem Zeitpunkt haben die Interventionsstellen Mengen verkauft und in Deutschland gibt es nunmehr keine Interventionsbestände mehr.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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