ErwGr. 2

REG_2006_1555 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der deutschen, der spanischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der polnischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 der Kommission vom 13. Oktober 2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind (3), müssen 33 224 Tonnen Zucker aus den Interventionsbeständen der Gemeinschaft ausgelagert werden, um gemäß Anhang I der genannten Verordnung in den Mitgliedstaaten verteilt zu werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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