ErwGr. 2

REG_2006_1643 · mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung über die Unterstützung bei der Ausfuhr von Rindfleisch, dem bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommen kann

Die Vereinigten Staaten von Amerika wenden für eine Jahresmenge von 5 000 Tonnen Rindfleisch mit Ursprung in der Gemeinschaft eine besondere Behandlung bei der Einfuhr an, sofern dieses Fleisch bestimmten Bedingungen entspricht. Insbesondere muss dieses Fleisch von einer von dem Ausfuhrmitgliedstaat ausgestellten Nämlichkeitsbescheinigung begleitet sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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