Art. 15 – Aufhebung

REG_2006_1692 · zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003

Die Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 wird mit Wirkung vom 14. Dezember 2006 aufgehoben.
Verträge im Zusammenhang mit Aktionen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 unterliegen bis zu ihrem operationellen und finanziellen Abschluss weiterhin der genannten Verordnung. Das gesamte Bewertungs- und Auswahlverfahren für das Jahr 2006 wird ebenfalls von der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 geregelt, selbst wenn dieses Verfahren im Jahr 2007 abgeschlossen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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