ErwGr. 3

REG_2006_1760 · zur Einführung befristeter Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union

In Anbetracht der Notwendigkeit, die geplanten Einstellungen nach dem Beitritt möglichst rasch vorzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung vor dem für den Beitritt vorgesehenen Tag zu erlassen werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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