ErwGr. 1

REG_2006_1882 · zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln

Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (2) setzt Höchstgehalte für Nitrat in Spinat, Salat, „Eisberg“-Salat sowie Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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