ErwGr. 4

REG_2006_1882 · zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln

Frischer Salat und Spinat sind leicht verderbliche Erzeugnisse, und in den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Sendungen so lange zurückzuhalten, bis die Analyseergebnisse der amtlichen Kontrolle vorliegen. In diesen Fällen könnten die zuständigen Behörden es für sinnvoll und notwendig halten, eine amtliche Probenahme auf dem Feld kurz vor der Ernte durchzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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