Art. 11 – Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97

REG_2006_1893 · zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik

Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird wie folgt geändert:
1) Im gesamten Text und in den Anhängen wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt, jedoch nicht in Anhang 1 Abschnitt 10 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, Anhang 3 Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr“ und Anhang 3 Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, wo die Angabe „NACE Rev. 1“ bestehen bleibt.
2) Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „1. Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“
3) Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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