Art. 12 – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98

REG_2006_1893 · zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik

Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:
1) Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „1. Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“
2) In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt: „k) das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist; l) für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.“
3) Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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