ErwGr. 7

REG_2006_1922 · zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

Die von der Kommission in Auftrag gegebene Durchführbarkeitsstudie (3) kam zu dem Ergebnis, dass ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen die sinnvolle Funktion übernehmen könnte, einige der Aufgaben auszuführen, die von den bestehenden Einrichtungen gegenwärtig nicht wahrgenommen werden, insbesondere Koordination, zentrale Erfassung und Verbreitung von Forschungsdaten und Informationen, Netzwerkbildung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichstellung von Männern und Frauen, Hervorhebung der Gleichstellungsperspektive und Entwicklung von Instrumentarien für eine stärkere Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Gemeinschaft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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