ErwGr. 10

REG_2006_1922 · zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

Um eine wirksame Förderung und Durchführung der Politik der Geschlechtergleichstellung durch die Gemeinschaft, insbesondere in einer erweiterten Union, zu ermöglichen, sind die Erfassung, Analyse und Verbreitung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen und Daten zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die Entwicklung geeigneter Instrumente für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und die Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche, die Förderung des Dialogs zwischen den betroffenen Parteien und die Sensibilisierung der Unionsbürger erforderlich. Es ist daher zweckmäßig, ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, das die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt, zu errichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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