ErwGr. 13

REG_2006_1922 · zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den einschlägigen Statistik-Einrichtungen, insbesondere Eurostat, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfassung vergleichbarer und zuverlässiger Daten auf europäischer Ebene. Da Informationen über die Gleichstellung von Männern und Frauen auf allen Ebenen innerhalb der Gemeinschaft — lokal, regional, national und gemeinschaftsweit — relevant sind, wäre es für die Behörden der Mitgliedstaaten von Nutzen, wenn sie bei der Ausarbeitung politischer Strategien und Maßnahmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene über solche Informationen verfügen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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