Art. 12 – Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben

REG_2006_1924 · über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Die folgenden gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig:
a)Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden;
b)Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme;
c)Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von Vereinigungen, die nicht in Artikel 11 genannt werden, verweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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